Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der 3E Engineering
3E Engineering
Dipl.-Ing. Dilaver Ulutaş
Alte Straße 14a
86356 Neusäß
Bayern – Deutschland
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen 3E Engineering – Dipl.-Ing. Dilaver Ulutaş (nachfolgend „3E Engineering“) und ihren Auftraggebern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von 3E Engineering ausdrücklich anerkannt wurden.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote von 3E Engineering sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag über Leistungen von 3E Engineering kommt zustande, sobald der Auftraggeber das entsprechende Angebot annimmt oder 3E Engineering mit Zustimmung des Auftraggebers mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen beginnt.
3. Leistungsumfang
3.1 3E Engineering erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen:
- Bauleitung und Bauüberwachung
- Projektmanagement im Bauwesen
- Planung und technische Beratung
- Gutachten und technische Bewertungen
- Sanierungs- und Neubauprojekte
- Koordination von Handwerks- und Bauleistungen
- Produktinformation und Vermittlung im Bereich Baumaschinen
3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
3.3 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Parteien.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt.
4.2 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.3 Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz bei Entgeltforderungen 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz, gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
4.4 Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt unberührt.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt 3E Engineering die zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Unterlagen, Informationen, Pläne und gegebenenfalls Genehmigungen rechtzeitig zur Verfügung.
5.2 Soweit Verzögerungen oder zusätzliche Aufwendungen durch eine vom Auftraggeber zu vertretende unzureichende Mitwirkung entstehen, können daraus resultierende zusätzliche Aufwendungen nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen berücksichtigt werden.
6. Haftung
6.1 3E Engineering haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet 3E Engineering bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.3 Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
7. Kündigung
7.1 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.2 Im Übrigen gelten die gesetzlichen und gegebenenfalls individuell vereinbarten Kündigungsregelungen.
7.3 Kündigungen und sonstige Erklärungen können, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist, mindestens in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.
8. Zusammenarbeit mit Drittunternehmen
8.1 Im Rahmen von Bauprojekten kann 3E Engineering mit externen Fachfirmen, Handwerksbetrieben, Lieferanten oder Sachverständigen zusammenarbeiten bzw. entsprechende Kontakte vermitteln.
8.2 Soweit ein Vertrag unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und einem Drittunternehmen zustande kommt, ist das Drittunternehmen selbst für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen verantwortlich. Eine Haftung von 3E Engineering für eigenes Verschulden bleibt hiervon unberührt.
9. Vermittlung von Baumaschinen
9.1 3E Engineering bietet im Bereich Baumaschinen insbesondere Produktinformationen, technische Beratung im Rahmen der vereinbarten Leistung sowie Vermittlungs- und Kontaktleistungen an.
9.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, ist 3E Engineering nicht Verkäufer, Hersteller oder Importeur der vermittelten Baumaschinen.
9.3 Der Kaufvertrag über eine vermittelte Baumaschine kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem im jeweiligen Angebot bzw. Kaufvertrag bezeichneten Verkäufer oder Anbieter zustande.
9.4 Rechnungsstellung, Kaufpreiszahlung, Lieferung, Eigentumsübergang sowie gesetzliche Gewährleistungsansprüche und gegebenenfalls vom Hersteller oder Verkäufer gewährte Garantien richten sich nach dem zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Verkäufer bzw. Anbieter geschlossenen Vertrag und den gesetzlichen Bestimmungen.
9.5 Angaben auf der Website oder in sonstigen Unterlagen zu technischen Daten, Ausstattung, Förderleistung, Förderweite, Preisen, Lieferzeiten und Verfügbarkeit beruhen, soweit nicht anders angegeben, auf den Informationen des jeweiligen Herstellers oder Anbieters.
9.6 3E Engineering unterstützt Interessenten insbesondere bei der Auswahl eines geeigneten Modells, bei allgemeinen Produktanfragen und bei der Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Anbieter. Die endgültige technische Eignung einer Maschine für einen konkreten Einsatzzweck ist anhand der Herstellerangaben und der konkreten Einsatzbedingungen zu prüfen.
9.7 Die Tätigkeit von 3E Engineering als Vermittler begründet für sich genommen keinen Kaufvertrag zwischen dem Kunden und 3E Engineering.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich, soweit keine gesetzlichen Offenlegungspflichten bestehen.
10.2 Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), verarbeitet.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von 3E Engineering.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
11.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von 3E Engineering als Gerichtsstand vereinbart werden.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
12.2 Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen.
Stand: September 2026
3E Engineering
Dipl.-Ing. Dilaver Ulutaş
Alte Straße 14a
86356 Neusäß – Bayern – Deutschland
